Die Landesgruppe Sachsen-Anhalt der DVJJ lud zur Fachtagung 2026 zum Thema „Jugendkriminalität: Individuelle Reaktionen auf abweichendes Verhalten im Wandel gesellschaftlicher Verhältnisse“ ein. Die Veranstaltung wurde erneut mit freundlicher Unterstützung des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Justizzentrums Magdeburg durchgeführt.
Tagungsbericht zum Fachtag der Landesgruppe Sachsen-Anhalt der DVJJ
Die DVJJ-Landesgruppe Sachsen-Anhalt hat sich neu aufgestellt. Während die Landesgruppe vor der Covid-19-Pandemie sehr aktiv gewesen war, war sie in den letzten Jahren zunächst weniger sichtbar – dies hat sich nun geändert: Neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter konnten gewonnen und der Vorstand erweitert werden. So gelang es der Landesgruppe, nach drei Jahren erneut einen Fachtag auszurichten. Im bewährten Rahmen des Justizzentrums Magdeburg sollten zentrale Elemente des ehrenamtlichen Engagements wieder stärker belebt werden: Fortbildung, fachlicher Austausch und Vernetzung derjenigen, die im Jugendstrafverfahren sowie in angrenzenden Bereichen der Jugendhilfe tätig sind. Unter dem Titel „Jugendkriminalität: Individuelle Reaktionen auf abweichendes Verhalten im Wandel gesellschaftlicher Verhältnisse“ kamen am 26. Juni 2026 Fachleute und Interessierte aus unterschiedlichen Disziplinen zusammen.
Ausgangspunkt der Tagung war ein aktuelles Spannungsfeld: Einerseits ist Jugendkriminalität im bundesweiten Langzeitvergleich weiterhin rückläufig. Andererseits zeigen sich punktuell erhöhte Belastungen, die auf ungünstige Entwicklungen in einzelnen Sozialräumen und Lebenslagen hinweisen können. Jugendliche wachsen heute in komplexeren Lebenswelten auf als frühere Generationen. Sie bewegen sich selbstverständlich sowohl in analogen als auch in digitalen Räumen. Hinzu kommen globale Krisen, gesellschaftliche Verwerfungen und eine zunehmende Beschleunigung sozialer Prozesse, deren Auswirkungen gerade für junge Menschen spürbar sind. Die Fachtagung griff diese Entwicklungen auf und lud dazu ein, gemeinsam Impulse für eine zeitgemäße fachliche Praxis zu entwickeln.
Im Mittelpunkt standen mehrere Leitfragen: Wie entwickelt sich Jugendkriminalität gegenwärtig vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Herausforderungen? Welche Reaktionen auf jugendliche Delinquenz sind fachlich angemessen? Und welche alternativen Formen des Umgangs mit abweichendem Verhalten können junge Menschen wirksam unterstützen, ohne sie vorschnell zu stigmatisieren?
Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof.in Dr. Daniela Trunk von der Hochschule der Polizei Brandenburg und Dr.in Maruta Herding vom Deutschen Jugendinstitut in Halle (Saale). Als Referenten konnten Lukas Boll vom Landeskriminalamt Niedersachsen und Bernd Holthusen vom Deutschen Jugendinstitut in München gewonnen werden. Die anschließende Podiumsdiskussion bereicherten Prof.in Dr. Theresia Höynck von der Universität Kassel und Lukas Knauer vom Jugend- und Familienzentrum Sankt Georgen e.V. Halle (Saale) mit ihrer fachlichen Expertise.
Nach einer thematischen Einführung durch Prof.in Dr. Daniela Trunk eröffnete Lukas Boll (LKA Niedersachsen) den fachlichen Teil mit aktuellen Befunden aus der Polizeilichen Kriminalstatistik Niedersachsen. Er erläuterte die Aussagekraft und die Grenzen dieser Daten und ordnete sie zugleich in den gesellschaftlichen Kontext ein, in dem sie entstehen. Sein Beitrag bot einen differenzierten Einblick in aktuelle Entwicklungen der Jugendkriminalität. Dabei wurden sowohl regionale Bezüge in Niedersachsen als auch zeitliche Veränderungen in unterschiedlichen Sozialräumen sichtbar. Die Age-Crime-Curve weist für Niedersachsen (wie auch in anderen Regionen des Landes) bei einzelnen Delikten auf eine Vorverlagerung hin zu jüngeren Jugendlichen und Kindern hin. Diese Entwicklung kann als Hinweis auf belastete Lebenssituationen und erhöhte Unterstützungsbedarfe verstanden werden.
Der Vortrag von Bernd Holthusen (Deutsches Jugendinstitut München) mit dem Titel „Zur weitreichenden Bedeutung der Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote (ASA) für das Jugendstrafverfahren“ stellte die fachlichen Potenziale ambulanter Maßnahmen heraus. Bernd Holthusen konnte bereits mit Blick auf den Gesetzesentwurf für das JGG aus dem Jahr 1989 zeigen, dass die damals „Neuen Ambulanten Maßnahmen“ sich zum Kernelement des Jugendstrafrechts entwickelten. Heute als „Ambulante Sozialpädagogische Angebote“ (ASA) bezeichnet, zählen dazu beispielsweise Betreuungsweisungen, Täter-Opfer-Ausgleich oder soziale Trainingskurse, Leseweisungen und andere ambulante Angebote, die durch Jugendgerichte als Weisungen ausgesprochen werden können. Diese eignen sich dazu – entlang der Erkenntnisse aus über 35 Jahren der Forschungs- und Anwendungspraxis –, freiheitsentziehende Sanktionen wie Jugendarrest und Jugendhaft, aber auch Geldstrafen weitgehend zu ersetzen, ohne dass sich dadurch die Rückfallgefahr erhöht.
Bezug nahm Bernd Holthusen auf mehrere empirische Studien, wie das Jugendgerichtsbarometer, das Jugendgerichtshilfebarometer sowie eine ASA-Pilotstudie, an denen er selbst beteiligt war. Anhand einer Vielzahl von erhobenen Daten konnte nachgewiesen werden, dass eine Reihe von Chancen und Entwicklungspotenzialen vorhanden sind, die u. a. im Gebiet der gemeinsamen Weiterentwicklung der ambulanten Angebotsstruktur durch Jugendhilfe und Justiz sowie Jugendstaatsanwaltschaft liegen. Hierbei verwies er insbesondere auf die in der Praxis noch unzureichende Umsetzung des § 46a JGG, welcher die Einbeziehung der Jugendhilfe im Strafverfahren / Jugendgerichtshilfe durch die Jugendstaatsanwaltschaft vor Anklageerhebung vorsieht. Folglich werden in der Verbesserung der Zuweisungsprozesse im Rahmen der Kooperation zwischen Jugendhilfe im Strafverfahren, der Jugendstaatsanwaltschaft und den Jugendgerichten Entwicklungspotentiale gesehen.
Im Anschluss an die Vorträge bestand Gelegenheit zum fachlichen Austausch unter den Teilnehmenden. Daran schloss sich die von Maruta Herding moderierte Podiumsdiskussion an, in der die zuvor gesetzten Impulse aufgegriffen und vertieft wurden. Lukas Knauer veranschaulichte dies anhand der Erfahrungen aus der Praxis. Das in Halle seit zwei Jahren bestehende Angebot umfasst ein breites Spektrum ambulanter Maßnahmen – von Erziehungsgesprächen über deliktspezifische Gruppenangebote bis hin zu Intensivkursen bei Gewaltdelikten sowie Betreuungsweisungen und individueller Einzelfallarbeit. Die Maßnahmen werden konsequent an den Bedürfnissen der Jugendlichen und Heranwachsenden ausgerichtet und bei Bedarf flexibel ergänzt. Mit einer Quote von mehr als 90 Prozent positiver Erfüllungsmeldungen zeigen die Erfahrungen eine hohe Wirksamkeit der Angebote. Besonders erfolgreich erweisen sich individuelle, längerfristige Begleitungen, da sie nicht nur Aufklärung und die Auseinandersetzung mit der Straftat ermöglichen, sondern auch die Lebensbedingungen der jungen Menschen nachhaltig verändern können. Als wesentlicher Erfolgsfaktor wurde die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen hervorgehoben. So ist die vertrauensvolle Kooperation zwischen Jugendgerichtshilfe, Jugendgericht, Staatsanwaltschaft sowie der regelmäßige Austausch ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Dass rund die Hälfte der Maßnahmen bereits im Rahmen der Diversion nach § 45 JGG durchgeführt wird und passgenau auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt werden kann, unterstreicht das Potenzial ambulanter sozialpädagogischer Angebote. Die Diskussion machte deutlich, dass die Stärkung Ambulanter Sozialpädagogischer Angebote nicht nur kriminalpolitisch sinnvoll erscheint, sondern jungen Menschen frühzeitig tragfähige Alternativen eröffnet und damit einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung weiterer Straffälligkeit leisten kann. Deutlich wurde dabei unter anderem, dass Diversion weiterhin gestärkt werden sollte. Ambulante, individuell passgenaue Maßnahmen mit geringen Abbruchrisiken verdienen aus fachlicher Sicht Vorrang vor pauschalen Interventionen, die an der Lebenswelt junger Menschen vorbeigehen. Zugleich wurde betont, dass sozioökonomische Faktoren und somit eine umsichtige Sozialpolitik nach wie vor erheblichen Einfluss auf Entwicklungs- und Teilhabechancen haben. Vor dem Hintergrund aktueller Veränderungen in den Sozialsystemen erscheint eine weitere Verschlechterung der Lage besonders junger und belasteter Menschen nicht ausgeschlossen.
Die Rückmeldungen zur Veranstaltung fielen ermutigend aus. Sie zeigen, dass die Arbeit der DVJJ-Landesgruppe Sachsen-Anhalt mit großem Engagement und spürbarem Rückhalt aus Jugendhilfepraxis, Justiz und weiteren beteiligten Professionen fortgeführt werden kann. Für die Zukunft steht insbesondere die Gewinnung weiterer Mitglieder im Fokus – auch aus dem polizeilichen Bereich. Der Fachtag machte damit nicht nur fachliche Herausforderungen sichtbar, sondern auch das Potenzial einer lebendigen, interdisziplinären Zusammenarbeit im Jugendstrafrecht.
Der Vorstand der Landesgruppe möchte an dieser Stelle nicht versäumen, für die tatkräftige Unterstützung bei der Organisation der Tagung zu danken: Der Dank gilt dem Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt, insbesondere Daniela Anderson, sowie dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, besonders Dr.in Antje Hoffmann, und dem Justizzentrum Magdeburg, namentlich Rebecca Ziebell, sowie den Technikern des Hauses.
Für die Landesgruppe Sachsen-Anhalt
Daniela Trunk
Lukas Knauer
Hagen Ohlendorf
Jens Borchert